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Ratgeber Web-Design

Website erstellen: erst klären, dann bauen.

Die meisten Verzögerungen bei einer neuen Website entstehen nicht beim Programmieren, sondern bei Fragen, die niemand rechtzeitig gestellt hat. Diese hier gehören an den Anfang.

Was soll ein Besucher auf der Website tun?

Bevor über Farben oder Schriften gesprochen wird, braucht es eine Antwort auf eine schlichte Frage: Was soll jemand tun, der Ihre Website zum ersten Mal öffnet? Anrufen, eine Anfrage schicken, einen Termin buchen, etwas kaufen. Eine Handwerksfirma in Hamburg-Wandsbek braucht andere Seiten als ein Onlinehändler, der bundesweit verschickt.

Aus dieser einen Antwort folgt fast alles andere. Welche Seiten es gibt, was auf der Startseite oben steht, ob ein Formular reicht oder ein Buchungssystem nötig ist. Wer das offen lässt, bekommt eine Website, die gut aussieht und wenig bringt.

Website-Inhalte: wer liefert Texte und Bilder?

Texte und Fotos sind der Teil, der am häufigsten fehlt, wenn die Gestaltung fertig ist. Klären Sie deshalb früh, wer welche Seite schreibt und woher die Bilder kommen. Eigene Fotos von Team, Räumen und Arbeit wirken fast immer besser als Bilder aus Datenbanken, weil Besucher sie nirgendwo anders sehen.

Als wir 2026 unsere eigene Website neu gebaut haben, haben wir vor dem ersten Entwurf jede Seite der alten Website erfasst, mit jedem Abschnitt und jeder Frage. Erst danach haben wir die Texte überarbeitet, damit beim Umzug kein Inhalt verloren geht. Die alte Adresse carlitatech.com leitet seitdem dauerhaft auf carlitatech.de weiter.

Für jede Leistung, die Sie anbieten, lohnt sich eine eigene Seite mit eigenem Text. So findet Google zu jeder Suche die passende Antwort, und Besucher landen nicht auf einer allgemeinen Übersicht.

Domain und Zugänge gehören Ihnen

Die Domain sollte auf Ihr Unternehmen eingetragen sein, nicht auf die Agentur. Dasselbe gilt für Hosting, E-Mail-Postfächer und Konten bei Google. Wenn Sie später den Dienstleister wechseln, nehmen Sie alles mit, ohne jemanden um Erlaubnis bitten zu müssen. Fragen Sie im Angebot ausdrücklich danach.

Website erstellen: Eigenbau oder WordPress?

Wer eine Homepage erstellen will, hat für die Technik zwei übliche Wege. Eine individuell entwickelte Website ist schnell, sicher und genau auf Ihr Ziel gebaut. Wenn Sie Texte selbst ändern möchten, kommt ein Redaktionssystem dazu. Eine Website mit WordPress bringt das Redaktionssystem gleich mit und hat für fast jede Funktion eine Erweiterung, braucht dafür aber regelmäßige Updates von System, Theme und Plugins.

Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie oft Sie selbst Inhalte ändern wollen und ob später ein Shop dazukommt. Eine Übersicht über beide Wege und über Neugestaltungen finden Sie im Bereich Web-Design.

Pflichtangaben: Impressum nach § 5 DDG

Wer geschäftsmäßig eine Website betreibt, muss bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Das regelt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Dazu gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  • Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme, einschließlich E-Mail-Adresse
  • Handelsregister oder anderes Register mit Registernummer, sofern eingetragen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden

Welche Nummern Sie davon brauchen, hängt von Ihrer Rechtsform ab. Ein Einzelunternehmen ohne Registereintrag braucht keine Registernummer, eine GmbH schon.

Datenschutz und Cookies auf der Website

Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, und das tut schon ein Kontaktformular, gelten die Informationspflichten der DSGVO. Besucher müssen erfahren, wer verantwortlich ist, wozu Daten verarbeitet werden und welche Rechte sie haben.

Für Cookies und ähnliche Techniken gilt zusätzlich § 25 TDDDG. Informationen auf dem Gerät des Besuchers zu speichern oder dort auszulesen, ist danach nur mit Einwilligung zulässig. Ausgenommen ist, was unbedingt erforderlich ist, damit ein ausdrücklich gewünschter Dienst funktioniert. Analysewerkzeuge und Werbepixel fallen in der Regel nicht unter diese Ausnahme. Deshalb sollte vor dem Bau feststehen, welche Dienste die Website überhaupt laden soll. Jeder Dienst, der wegbleibt, spart ein Stück Datenschutzerklärung und oft das Einwilligungsbanner.

Eine barrierefreie Website nach dem BFSG

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Dienstleistungen an Verbraucher, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind nach § 2 Nr. 26 BFSG Angebote über Websites und Apps, die auf einen Vertragsschluss mit Verbrauchern zielen, also etwa Shops und Online-Buchungen.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 Nr. 17 BFSG, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, sollte vor dem Entwurf feststehen, weil Barrierefreiheit Farben, Schriftgrößen und Formulare von Anfang an beeinflusst. Nachrüsten kostet fast immer mehr.

Nach dem Start der Website

Eine Website ist mit dem Start nicht fertig. Software braucht Updates, Zertifikate laufen ab, Inhalte veralten. Planen Sie von Beginn an, wer sich darum kümmert. Wenn Sie das nicht selbst übernehmen wollen, gehört die Wartung ins Angebot.

Quellen

  1. Digitale-Dienste-Gesetz, § 5 Allgemeine Informationspflichten gesetze-im-internet.de
  2. Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 eur-lex.europa.eu
  3. TDDDG, § 25 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen gesetze-im-internet.de
  4. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Begriffe in § 2, Ausnahme in § 3 gesetze-im-internet.de

Abgerufen im Oktober 2026. Preise und Regeln der Anbieter können sich seitdem geändert haben.

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